Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/derAuftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) – im Folgenden wird nur die BezeichnungAuftragnehmer:in verwendet – gelten ausschließlich diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlussesgültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigenVertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nichtausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sindungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlichanerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies dieWirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegunggeschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglichvereinbart.

2.2 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganzoder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgtausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immergeartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von dreiJahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer gearteteGeschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/dieAuftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/dieAuftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchenoder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:inanbietet.


3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungenbei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichstungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorherdurchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten –umfassend informieren.

3.3 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohnedessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung desBeratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr vonallen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des 3Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge undUmstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

3.4 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und diegesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung(Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des/der Auftragnehmers:in von dieserinformiert werden.


4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen,die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten undMitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere fürAngebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen aufeigene Rechnung.


5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrerMitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschrittentsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zweibis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss desAuftrages.

5.3 Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkesweisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.


6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihrenMitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote,Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigtden/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.


7. Gewährleistung

7.1 Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt undverpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichenGewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:inhievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nachErbringen der jeweiligen Leistung.


8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden –ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von derAuftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechsMonaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von dreiJahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden aufein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt undin diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/dieAuftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an dieseDritten halten.


9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alleihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondereGeschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art,Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt desWerkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mitder Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten vonKlient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfenund Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat dieSchweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoßgegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende diesesVertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehenerAussageverpflichtungen.

9.5 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogeneDaten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtlicheerforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in einHonorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/derAuftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschrittentsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschrittentsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durchden/die Auftragnehmer:in fällig.

10.2 Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigendeRechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegungdes/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seitendes/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/dieAuftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:invon seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. DieGeltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurchaber nicht berührt.


11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungenauch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit derZusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:inausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und derentsprechenden Rechnungslegung.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jederSeite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund istinsbesondere anzusehen,– Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder– wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens inZahlungsverzug gerät, oder– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über diekein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/derAuftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/derAuftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechtenVermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nichtbekannt waren.


13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft undwahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungenwechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso einAbgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss derVerweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. FürStreitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologieempfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgendeMediationsklausel:

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregeltwerden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichenBeilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt ineinem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.